Anfordern!
Die Anforderung des THW im Notfall ist denkbar einfach: Wenn es akut ist und schnell gehen muß, alarmieren Sie Feuerwehr-Leitstelle über den NOTRUF 112 und erklären was passiert ist. Die Feuerwehr schickt dann alle erforderlichen Kräfte in den Einsatz.
Bei Schadenslagen im Inland kommt das THW in der Regel auf Anforderung und als Ergänzung zu den lokal oder regional für die Schadenabwehr zuständigen Behörden zum Einsatz, insbesondere dann, wenn technisches Spezialwissen erforderlich ist oder mit umfangreicher technischer Ausstattung gearbeitet werden muss.
THW Anfordererbroschüre
Kompetenz im Bevölkerungsschutz: Das THW anfordern
In der Anforderbroschüre des THW finden Sie viele nützliche Informationen und auch interessante Hintergründe. Neben dem kompletten Katalog der Einsatzoptionen sind auch die spezifischen Leistungen der verschiedenen THW-Fachgruppen erklärt: Der Technische Zug, Zugtrupp, Bergunggruppen 1 + 2, Räumen, Wassergefahren, Brückenbau, Ortung, Sprengen, Infrastruktur, Elektroversorgung, Trinkwasserversorgung, Wasserschaden / Pumpen, Ölschaden, Beleuchtung, Logistik und Führung / Kommunikation.
Das THW unterhält für eine Vielzahl von Schadensfällen spezialisierte Einheiten, die auch überörtlich oder sogar überregional für Sie bereitstehen.
Anfordern
Anforderer des THW können Sie werden, wenn in Ihrem behördlichen Zuständigkeitsbereich nach einem Schadensereignis eine Gefahrenquelle zu beseitigen ist und Ihre eigenen Kräfte wegen Art oder Umfang der Aufgaben Unterstützung benötigen.
- Private Anforderer: Das direkte Anfordern des THW ist für private Personen, Vereine und Unternehmen (etc.) nicht möglich! In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den NOTRUF 112 . Für alle anderen Anfragen an das THW Krefeld, nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten auf unserer Kontaktseite.
- Behördliche Anforderer: Zu den üblichen Alarmierungswegen über die Leitstelle der Feuerwehr (Telefon: 02151-8213-0), finden Sie noch weiter Rufnummern in unserem Organigramm.
Achtung: Vorstehend genannte Mobilfunkrufnummern unserer Einsatzhandys, dienen nicht der allgemeinen Erreichbarkeit des Ortsverbandes oder der Inhaber der Rufnummern! Wir bitten darum, diese ausschließlich für dienstliche Zwecke zu verwenden. Kontaktmöglichkeiten für allgemeine Anfragen finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Noch ein Hinweis in eigener Sache: Wir geben uns größte Mühe, bestmöglich für Sie erreichbar zu sein. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass wir ehrenamtlich tätig sind und neben persönlicher / privater Verpflichtungen, auch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Kosten
Die entstandenen Kosten werden unter Berücksichtigung des VwVfG berechnet. Hierfür wird die eigene Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks (THW-Abrechnungsverordnung - THW-AbrV) verwendet. Die entstandenen Kosten umfassen drei wesentliche Punkte:
- Auslagen für Helferinnen und Helfer unter Berücksichtigung von Verdienstausfall und fortgewährten Leistungen, Ruhe- und Wegezeiten sind zu berücksichtigen;
- Auslagen für die eingesetzte Ausstattung sowie für Betriebsstoffe;
- sonstigen Auslagen
Die Amtshilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen zum Kostenverzicht bzw. Kostenminderung führen. Desweitern ist eine Abtretung an den Verursacher möglich.